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Geschrieben von Markus Ebinger
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Montag, 01 November 2004 |
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Versicherung:
Spätestens nach dem Kauf steht man als frisch gebackener ATV oder Quad Besitzer vor dem Problem, die richtige Fahrzeugversicherung zu finden. Welche soll man nehmen? Wo bekommt man die günstigsten Tarife?
Obwohl der ATV & Quad Markt starke Zuwächse verzeichnet, lehnen immer noch viele Versicherungsgesellschaften eine Versicherung solcher Fahrzeuge grundsätzlich ab. Mal ist dem Versicherungsgeber das Risiko zu groß, mal hat man kein Interesse solche Spaßgefährte zu versichern oder man weiß schlicht weg nicht, wie man diese einstufen soll. Häufig orientieren sich die Unternehmen an die Eintragungen am Fahrzeugbrief und versichern das Gefährt als "PKW offen". Auch der Eintragung als "VKP" wirkt sich meist nicht begünstigend auf die Einstufung aus. Besser sieht es da schon aus, wenn eine Versicherung das Gefährt als Zweitwagen versichert und sich dies bei den Prozenten der Haftpflicht und Vollkasko auswirkt. Nur eine Hand voll Versicherer stufen das ATV oder Quad als Motorrad ein oder haben eine eigene Wagnisklasse geschaffen, sodass man entsprechend niedrigere Beiträge begleichen muss. Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, dass nicht alle Versicherungsgesellschaften eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung anbieten.
Unsere Empfehlung:
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Fragen Sie bei der Gesellschaft an, wo Sie bereits mehrere Policen abgeschlossen haben
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Holen Sie auf jeden Fall vor Abschluss einer Versicherung mehrere Angebote ein
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Fragen Sie ggf. nach der Zweitwagenregelung bzw. nach einem Saison- kennzeichen nach, falls diese in Frage kommt
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Sind die Versicherungsverträge mit Bedingungen verknüpft?
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Hat man die Wahl zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung?
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Fragen Sie nach, ob sich die unfallfreien Jahre positiv auf die Prozente bei der Haftpflicht aus?
Besteuerung:
ATV & Quads bis 50 ccm benötigen nur ein Versicherungskennzeichen und sind von der Steuerpflicht ausgenommen. Darüber hängt die Art der Besteuerung stark von der Zulassung und der Schadstoffemission ab. Ein grober Richtwert sind ca. 25 EURO pro angefangene 100 ccm. Wird das Gefährt als Zugmaschine zugelassen, so ist der Steuersatz etwas niedriger angesetzt.
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