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Helmpflicht für Quads und Trikes |
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Geschrieben von Markus Ebinger
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Freitag, 13 Januar 2006 |
Seit dem Jahreswechsel gilt nun auch die Helmpflicht für Quads und Trikes. Einer entsprechenden Änderung der Straßen- verkehrsordnung hat nun endlich der Bundesrat zugestimmt. Detailliert steht in der entsprechenden Verordnung: "Wer Kraft- räder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen ge- eigneten Schutzhelm tragen."
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